AUSKÜNFTE UND REGELN
 |
Der Name Zelendvor ist schon jahrelang nicht nur unter Jägern sondern auch darüber hinaus ein Synonym für Qualität hinsichtlich Wildbestand und Federwildjagd. In eben diese Qualität wurde 135 Jahre Arbeit, Tradition und Jagdethik investiert und sie stellt gemeinsam mit unserem Jagd- und Technikpersonal unser grösstes Vermögen dar. Die Zelendvor GmbH für Wildzucht und Wildjagd ist der e erste und bisher einzige Wildzuchter in Kroatien, der eine HACCP - Kontrolle und das SSOP - System der Sanierungs - und Sanitationsnorm eingeführt hat.
|
Zelendvor besitzt schon heute die internationale Zulassung für die Ausfuhr von Feder - und Niederhaarwilddes in EU - Länder, weil Zelendvor selbst strengste von der EU vorgeschriebenen Bedingungen und Normen erfüllt. Wir sehen usnere Tätigkeit als ein abgeschlossene Ganzheit, die hervorragende Wildbewirtschaftung und eine nachhaltige Wildnutzung durch unsere Jagdgäste umfaßt. Um unseren Jagdgästen und anderen Gästen die besten Aufenthaltsbedingungen in unserem Jagdrevier zu ermöglichen, empfehlen wir, dass Sie im Anschluss folgende Empfehlungen und Regeln durchlesen und als Verhaltensregeln im Jagdrevier Zelendvor annehmen.
|
JAGDANKÜNDIGUNG:
Sehr geehrte Gäste. Wir bitten Sie, Ihre Ankunft nach Möglichkeit aus organisatorischen Gründen und Gründen des Jagderfolgs mindestens 3 Tage vorher anzumelden, damit wir rechtzeitig Ihre Jagdbuchung bestätigen können.
Wir bitten die Gäste, bei der Buchung auf folgende Anfragen zu antworten:
- Datum und die Uhrzeit der Anreise und Abreise
- Zahl an der Jagd teilnehmenden Jäger
- Wildart, die Sie bejagen möchten
- Anzahl des Wildes, die man ungefähr erlegen möchte
- Jagdart
- Nutzen eigener oder unserer Jagdhundesonstige Wünsche
NÖTIGE DOKUMENTE:
Um die Jagd entsprechend den gesetzlichen Vorschriften abwickeln zu können, sind Jäger dazu verpflichtet, alle folgenden Dokumente bei sich zu haben:
- Invitation card from “Zelendvor” d.o.o.
- passport for hunters which are coming to hunt with their own guns (for hunters without their own guns ID card is enough)
- hunting permission (or he will buy one in Zelendvor)
- licence for legal possessing of hunting guns
- vet certificate for dogs
TREFFPUNKT:
Der Empfang aller Jagdgäste findet in der Jagdrevierverwaltung im Ort Zelendvor statt. Dort werden Jäger von unseren profesionellen Jagdführern und ihren Helfern empfangen. In der Jagdrevierverwaltung können Jagdwaffen gemietet und Munition gekauft werden. Sie erhalten dort auch alle anderen nötigen Informationen.
UNTERKUNFT:
Jagdtgäste werden entweder in unsem Jahdhaus Zelendvor oder bei unseren Partnern mit staatlicher Zulassung für Unterkunftsvermietung untergebracht. Alle Zimmer erfüllen die Grundansprüche für eine angenehme Unterkunft unserer Gäste.
WAFFE:
Jeder Jäger kann seine eigene Waffe mitbringen. Für die Waffe muss der Jäger eine Waffenbesitzkarte und einen Waffenpass der mitgebrachten Waffe besitzen. Halbautomatische Waffen sind erlaubt, wenn die Waffe so beschaffen ist, dass das Magazin höhstens zwei Patronnen aufnimmt. Die Jagdwaffe und die Munition darf nur in Übereinstimmung mit den Jagdregeln und Jagdethik verwendet werden. Die Jagdwaffe darf bei der Einzeljagd erst dann geladen werden, wenn man die Position für den Jagdbeginn eingenommen hat. Bei der Gemeinschaftsjagd darf die Waffe erst nach Anweisung bzw. Zeichen für Jagdbeginn geladen werden, die Entladung erfolgt ebenfalls auf Anweisung. Die Jagdwaffe werden grundsätzlich immer – gleichgültig ob auf Einzel- oder Gemeinschaftsjagd - mit den Läufen nach oben getragen. Es ist nicht erlaubt, geladene Jagdwaffen zu verwenden, wenn die Sicht aufgrund von Witterungsverhältnissen (Niederschläge, Nebel, Wind u.ä.) oder nachts eingeschränkt ist.
MUNITION:
Bei der Niederwildjagd dürfen alle beteiligten Jäger die Jagdwaffen mit glatten Läufen nach vorgeschriebenen Bedingungen gebrauchen wie nachstehend angegeben:
WILDART
|
ERLAUBENER DURSCHSCHNITT
DES SCHROTKORNES
(in mm) |
ERLAUBTE SCHUSS WEITE
(in m) |
Rebhuhn, Schnepfe, Waldtaube, Waldwachtel, Wachtel, Saatkrähe, Elster, Eichelhäher, Dohle, Kaninchen |
1,7-3,5 |
35 |
Fasan, Wildente, Marder, Kleines Wiesel, Ilties, Blässhuhn, Nebelkrähe |
3,0-3,5 |
40 |
Hase, Wildgans, Wildkatze |
3,0-4,0 |
50 |
Für Fuchs, Wildkatze, Dachs, Nebelkrähe, Saatkrähe, Elster und Eichelhäher sind auch Jagdwaffen mit gezogenen Läufen des kleinsten Kalibers 22 Long Rifle erlaubt. Auf verwundetes Wild darf auch auf grössere Entfernungen geschossen werden.
Wir möchten betonen, dass unsere Jagdführer verpflichtet sind, die bei der Jagd im Jagdrevier Zelendvor verwendete Munition zu kontrollieren und bevollmächtigt sind, die Jagd zu unterbrechen, wenn die Jäger unangemessene Waffen und Munition bei der Jagd verwenden.
JAGDSCHIESSTAND:
Zelendvor verfügt über einen modernen Jagdschiessstand, in dem unsere Gäste ihre Schiessfähigkeiten in den Disziplinen Trap, Skeet und Jagdparcours auf die Probe stellen können. Der Jagdparcours ist der einzige dieser Art in Kroatien. Der Jagdparcours ist eine aussergewöhnlich interessante Disziplin, bei der die Jäger auf Tontauben schiessen, die die zwölf Wildarten nachahmen. Es geht um folgende Vogelarten: Virginia-Waldwachtel, Wildtaube, Wachtel, Schnepfe, Eichelhäher, Blässhuhn, Wildente, Krickente, Rebhuhn, Steinhuhn, Fasan und Hase.
JAGDHUNDE:
Die Jagd auf Niederwild kann nicht ohne einen Jagdhund ausgeübt werden und für die Gemeinschaftsjagd sind mindestens ein Jagdhund auf sechs teilnehemenden Jäger notwendig. Jeder Jäger kann seinen eigenen Jagdhund mitbringen, wenn der Hund einen ordentlichen Gesundheitsnachweis mit Impfbestätigung gegen Tollwut hat. Bei der Niederwildjagd dürfen nur Hunde eingesetzt werden, die bei dem Kroatischen Kynologenverband registriert sind und eine Bestätigung des Kroatischen Kynologenverband über der abgeschlossene Brauchbarkeitsprüfung (Prüfung der angeborenen Veranlagung) besitzen. Alle ausländischen Staatsbürger dürfen bei der Jagd auf dem Terrain der Republik Kroatien nur Jagdhunde einsetzen, die im Heimatland die Brauchbarkeitsprüfung nach den Vorschriften des jeweiligen Landes abgelegt haben. Nach Genehmigung des Jagdreviers dürfen zur Einschulung auch junge Jagdhunden ohne abgeschlossener Brauchbarkeitsprüfung bis zum 18 Lebensmonat eingesetzt werden. Jeder Jäger darf auf die Jagd mit höhstens zwei eigenen Hunden oder in einer Gruppe von 6 Jägern mit höhstens drei eigenen Hunden gleichzeitig mitgehen. Die Beizjagd darf nur dann ausgeübt werden, wenn mindestens ein Vorstehhund auf fünf Beizjäger beteiligt ist. Wenn die Hunde während der Jagd undiszipliniert bzw. ungezügelt sind, sind unsere Jagdführer dazu berechtigt die Jagd unterbrechen.
BEIZJAGD:
|
Zelendvor ist für die Beizjagd hervorragend geeignet und bietet ausreichend Wild in natürlicher Umgebung. Für die Beizjagd gilt koratisches Jagdrecht. Kroatische Falkner müssen sowohl die Jagd- als auch die Falknerprüfung erfolgreich abgelegt haben. Ausländische Falkner benötigen den Nachweis der Beizerlaubnis des jeweiligen Landes. |
Es dürfen nur Beizvögel die alle notwendigen Dokumente besitzen zur Beizjagd verwendet werden. Nur Beizvögel aus Nachzuchten sind zur Beizjagd erlaubt. Die Beizjagd ist nur dann möglich, wenn mindestes ein Vogelhund oder Spaniel pro 5 Beizjägern zur Verfügung steht. |
JAGDZEIT:
Hunting season in Zelendvor:
WILDART |
BEGIINN
DER JAGDZEIT |
ENDE
DER JAGDZEIT |
Fasan |
16.09. |
31.03. |
Rebhuhn |
01.09. |
31.03. |
Steinhuhn |
01.10. |
31.03. |
Wachtel |
01.08. |
31.03. |
Waldwachtel |
01.08. |
31.03. |
Schnepfe |
01.10. |
28.02. |
Bekassine |
16.10. |
31.01. |
Waldtaube |
01.08. |
31.01. |
Wildgans |
01.11. |
31.01. |
Wildente |
01.09. |
31.01. |
Blässhuhn |
01.09. |
31.01. |
Hase |
01.10. |
15.01. |
Dachs |
01.08. |
30.11. |
Wildkatze |
01.11. |
31.01. |
Kleines Wiesel |
keine Schonzeit |
Edelmarder |
keine Schonzeit |
Kaninchen |
keine Schonzeit |
Baummarder |
keine Schonzeit |
Füchsin |
keine Schonzeit |
Iltis |
keine Schonzeit |
Nebelkrähe |
keine Schonzeit |
Saatkrähe |
keine Schonzeit |
Dohle |
keine Schonzeit |
Elster |
keine Schonzeit |
Eichelhäher |
keine Schonzeit |
Wild, für das keine Schonzeit gilt, kann ganzjährig bejagt werden, ausser brütende oder Jungtiere fütternde Weibchen bzw. hoch trächtig oder junges Wild anführende Weibchen.
Abschuss der geschützten Wildarten oder die Bejagung mit verbotenen Jagdmitteln ist streng verboten.
Jäger sind stets selbst für etwaige Verstösse gegen Jagdgesetze verantwortlich. Wir bitten deshalb, alle an der Jagd beteiligten Jäger die gesetzlichen Jagdvorschriften zu beachten und alle Sicherheitsmassnahmen einzuhalten. Jägergruppenführer bzw. Jagdgastgeber, der die Jäger zur Jagd einlud, ist für die Jäger in seiner Gruppe verantwortlich, er ist verpflichtet zu überprüfen, ob alle Jäger die nötigen Dokumnte und Zulassungen haben, so dass die Jagd in Übereinstimmung mit gesetzlichen Vorschriften der Republik Kroatien stattfinden kann.
Die Jäger sind verpflichtet eventuelle Unklarheiten mit der Jagdrevierverwaltung vorab zu klären.
DIE JAGD:
 |
Wir möchten, dass alle an der Jagd beteiligten Jäger die wichtigsten drei Regeln einhalten und diese sind Sicherheit, Sicherheit und nochmals Sicherheit während der Jagd. Zusammen mit oben erwähnten Regeln, bitten wir alle an der Jagd beteiligten Jäger, dass sie den Hinweisen unserer Jagdführer folgen und ihr erworbenes Wissen gebraucen, um eine sichere Jagdabwicklung zu ermöglichen.
|
Alle Teilnehmer haben folgende Verpflichtungen:
- Jagdausübung in Übereinstimmung mit gesetzlichen Vorschriften der Republik Kroatien,
- Jagdausübung, unter Durchführung aller mötigen Sicherheitsmassnahmen,
- Jagdausübung auf eine Weise, dass alle Interessen der Jäger befriedigen werden,
- Jagdunterbrechung, wenn gegen eine der oben erwähnten Regeln verstossen wird.
Die Jäger sind verpflichtet:
- Ethik, Tradition und Jagdbräuche zu achten,
-
nicht auf das Wild ausser Schussweite zu schiessen,
-
nicht auf das Wild zu schiessen, dass nicht klar sichtbar ist,
-
nicht auf die geschützten Tierarten zu schiessen,
-
sich nicht vom Ort entfernen, auf dem verwundetes oder erlegtes Wild gefallen ist,
-
genau zu verfolgen, wo erlegtes Wild fällt, so dass es von den Jagdführern leichter gefunden wird.
AUFBEWAHRUNG DES WILDES:
Um unseren Gästen eine qualitative Aufbewahrung des im unseren Jagdrevier abgeschossenen Wildes bis zur Rückkehr nach Hause zu ermöglichen, habe wir eine international anerkannte Ausfuhrkühlanlage errichtet, für die HACCP- Kontrolle der kritischen Kontrollpunkte und das SSOP- System der Sanierungs- und Sanitationsnorm eingeführt wurden, so dass Zelendvor heute als einziges Revier die internationale Erlaubnis zur Ausfuhr von Federwilde und Niederhaarwilde in EU-Länder besitzt, weil es die strengsten von der EU vorgeschriebenen Bedingungen erfüllt.
JAGDETHIK, TRADITION, BRÄUCHE:
In unserem Jagdrevier versuchen wir Jagdethik als vorschriftsmässiges schönes und moralisch einwandfreies Verhalten vor, während und nach der Jagd anzuwenden. Die Jagdtradition ist auf der edlen Beziehung zur Natur und alle in ihr lebenden Wesen begründet. Jagd ist vor allem deshalb eine Sportart, Entspannung und ein Genuss in der Natur, weil ein Jäger vor allem die Natur achtet. So ist seine Pflicht, sich mit nötigen Respekt gegenüber der Natur und dem Wild und als integraler Bestandteil dieser Natur zu verhalten. Wir bitten deshalb alle Jäger sich dementsprechend zu verhalten und nach Möglichkeit folgendes anzuwenden:
- Alle Sicherheitsmassnahmen während der Jagd anwenden
- angemessene Kleidung und Schuhwerk zu tragen
- möglichst ökologische Munition zu benutzen,
- leere Patronnen nicht im Jagdrevier liegenlassen,
- nach dem Essen im Jagdrevier keinen Abfall zurücklassen,
- während der Jagd nicht Saat, Gärten, Obstgärten und Wälder beschädigen,
- nicht auf Niederhaarwild schiessen, wenn es im Bau ist,
- nicht auf Federwild auf dem Boden oder am Zweig schiessen, ausser es ist verwundet,
- den Brauch des grünen Zweiges als Bruchzeichen und ein Symbol des letzten Bissens anzuwenden
- den Brauch des Grusses vom Wild anzuwenden
|