Jagdzeit
WILDART | BEGIN DER JAGDZEIT | ENDE DER JAGDZEIT |
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Fasan | 01.09. | 31.03. |
Rebhuhn | 01.09. | 31.03. |
Steinhuhn | 01.10. | 31.03. |
Wachtel | 01.08. | 14.11. |
Waldwachtel | 01.08. | 31.03. |
Schnepfe | 16.10. | 28.02. |
Bekassine | 01.10. | 31.01. |
Waldtaube | 01.08. | 31.01. |
Wildgans | 01.11. | 31.01. |
Wildente | 01.09. | 31.01. |
Blässhuhn | 01.09. | 31.01. |
Hase | 01.10. | 15.01. |
Dachs | 01.08. | 30.11. |
Wildkatze | 01.11. | 31.01. |
Keine Schonzeit:
Kleines Wiesel, Edelmarder, Kaninchen, Baummarder, Füchsin, Iltis, Nebelkrähe, Saatkrähe, Dohle, Elster, Eichelhäher
Wild, für das keine Schonzeit gilt, kann ganzjährig bejagt werden, ausser brütende oder Jungtiere fütternde Weibchen bzw. hoch trächtig oder junges Wild anführende Weibchen. Abschuss der geschützten Wildarten oder die Bejagung mit verbotenen Jagdmitteln ist streng verboten.
Jäger sind stets selbst für etwaige Verstösse gegen Jagdgesetze verantwortlich. Wir bitten deshalb, alle an der Jagd beteiligten Jäger die gesetzlichen Jagdvorschriften zu beachten und alle Sicherheitsmassnahmen einzuhalten. Jägergruppenführer bzw. Jagdgastgeber, der die Jäger zur Jagd einlud, ist für die Jäger in seiner Gruppe verantwortlich, er ist verpflichtet zu überprüfen, ob alle Jäger die nötigen Dokumnte und Zulassungen haben, so dass die Jagd in Übereinstimmung mit gesetzlichen Vorschriften der Republik Kroatien stattfinden kann.
Die Jäger sind verpflichtet eventuelle Unklarheiten mit der Jagdrevierverwaltung vorab zu klären.